Liebe Kundin, lieber Kunde,
laut Beschluss vom 19.01.2021 gilt in Geschäften die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (Einweg-/OP-Masken und FFP2-Masken).
Sogenannte Alltagsmasken oder auch Schals darfst Du bei Deinem Einkauf nicht mehr benutzen.
Bitte halten Dich auch bei Deinem Einkauf in unseren Getränkemärkten an diese Vorgabe und halte zusätzlich weiterhin Abstand.
Achte bitte auch auf entsprechende Hinweise am Eingang des Marktes.
Wir bedanken uns für Dein Verständnis!
Dein trinkgut-Team
laut Beschluss vom 19.01.2021 gilt in Geschäften die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (Einweg-/OP-Masken und FFP2-Masken).
Sogenannte Alltagsmasken oder auch Schals darfst Du bei Deinem Einkauf nicht mehr benutzen.
Bitte halten Dich auch bei Deinem Einkauf in unseren Getränkemärkten an diese Vorgabe und halte zusätzlich weiterhin Abstand.
Achte bitte auch auf entsprechende Hinweise am Eingang des Marktes.
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Dein trinkgut-Team
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