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Das steckt hinter der Mehrwertsteuer für Getränke

Kategorie
Getränkeakademie
Datum
01.07.20
Autor
trinkgut

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze: den regulären Prozentsatz von 19 Prozent und den ermäßigten Prozentsatz von 7 Prozent. Aber warum gibt es überhaupt zwei verschiedene Mehrwertsteuern?

Warum gibt es zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze?

Schon seit der Erschaffung der Mehrwertsteuer gibt es den sogenannten regulären und den ermäßigten Steuersatz. Vor mehr als 50 Jahren wurde bestimmt, dass Güter des Grundbedarfs günstiger sein sollten. Deshalb sind Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Milchprodukte oder auch Fleisch in Deutschland mit dem niedrigeren Steuersatz von 7 % besteuert. Getränke zählen leider in der Regel nicht zum Grundbedarf. Du musst also auf Cola, Mineralwasser und Säfte den erhöhten Steuersatz von 19 % zahlen.

Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, denn manche Getränke sind auch mit dem niedrigeren Steuersatz besteuert. Das gilt zum Beispiel für:

  • Natürliches Wasser 

  • Milch

  • Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil

Der Grund ist, dass diese Getränke noch zu den Grundnahrungsmitteln zählen und deshalb günstiger sein sollen. Werden diese aber weiterverarbeitet, zum Beispiel zu Sprudel, Kaffee oder Saft, wird wieder der reguläre Steuersatz angewendet. Wieviel Mehrwertsteuer Du genau gezahlt hast, erkennst Du übrigens auf Deiner Einkaufsrechnung. Dort siehst Du, welche Summe deines Kaufbetrages als Mehrwertsteuer abgezogen wird – und ob Du den regulären oder den ermäßigten Steuersatz gezahlt hast. 

Für welche Getränke zahle ich eine Genussmittelsteuer?

Bei Wein, Bier oder weiteren Spirituosen kommt außerdem die sogenannte Genussmittelsteuer zum Einsatz. Diese wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhoben. Bei der Genussmittelsteuer gibt es, je nach Getränk, verschiedene Formen der Steuer: 

  • Alkopopsteuer
    Die Alkopopsteuer wird nach Alkoholgehalt gezahlt: pro Liter Alkohol werden 55 Euro Steuern abgezogen. Das sind für eine 0,25-Liter-Flasche mit einem Alkoholgehalt von 5,5 Prozent insgesamt 75 Cent. Sie wurde 2004 eingeführt, da das süße aber alkoholreiche Getränk zu der Zeit besonders bei Jugendlichen beliebt war – nach der neuen Besteuerung deutlich weniger.

  • Zwischenerzeugnissteuer
    Zwischenerzeugnisse sind alle alkoholischen Getränke, die zwischen Wein und Schnaps liegen und maximal 22 Prozent Alkohol haben – Portwein oder Sherry zum Beispiel. Die Zwischenerzeugnissteuer liegt zwischen 1,02 und 1,53 Euro pro Liter.

  • Schaumweinsteuer
    Die Schaumweinsteuer gilt zum Beispiel für Sekt. Bei einer 0,75-Liter-Flasche müssen 1,02 Euro Steuern gezahlt werden.

  • Biersteuer
    Die Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt. Viele Biere liegen bei 12 Prozent, die Steuer beträgt dann bei einer 0,5-Liter-Flasche 4,7 Cent. 

  • Branntweinsteuer
    Hoher Steuersatz auf Hochprozentiges: Die Branntweinsteuer gilt für Spirituosen wie Rum, Likör oder Korn. Pro Liter Alkohol sind 13,03 Euro Steuern fällig. Das macht bei einer 0,7-Liter-Flasche mit 40 Prozent Alkohol insgesamt 3,65 Euro an Steuern.

Anders als die Mehrwertsteuer wird die Genussmittelsteuer nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen. Das ist für Dich nicht weiter problematisch, denn die jeweilige Steuer ist, wie auch die Mehrwertsteuer, schon direkt im ausgeschilderten Preis inbegriffen. So kannst Du Dein Glas Wein auch ohne Zahlenspiele genießen.

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